Informationen für unsere Nachbarschaft
Das Werk Wesseling der Basell Polyolefine GmbH ist eingestuft als Betriebsbereich der oberen Klasse im Sinne der Störfall-Verordnung (bisher: Betriebsbereich mit erweiterten Pflichten). Die entsprechenden Anzeigen nach § 7 Absatz 1 sowie die Sicherheitsberichte nach § 9 Absatz 1 liegen vor. Daraus ergeben sich sicherheitstechnische Anforderungen an den Anlagenbetrieb sowie die Verpflichtung zur Durchführung systematischer Gefahrenanalysen und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. Die Umsetzung der Störfall-Verordnung wird regelmäßig durch die Bezirksregierung Köln überprüft, die letzte Vor-Ort-Besichtigung wurde am 24. und 25. Juni 2024 durchgeführt.
Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, eingeholt werden.
Weitere Informationen nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes sowie zum Umweltüberwachungsplan der Bezirksregierung Köln können über deren Internetseite unter www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/umweltinspektionsberichte abgerufen bzw. angefragt werden.
Informationen über das richtige Verhalten im Ereignisfall enthält die Broschüre
„Informationen für unsere Nachbarschaft“,
die an die Haushalte in der Region verteilt wurde.
Bei Ereignissen mit besonderem Gefahrenpotential kann die Nachbarschaft über Sirenen, Lautsprecher- sowie Radiodurchsagen gewarnt werden. Zusätzlich werden die Warnungen der Stadt Köln sowie des Rhein-Erft-Kreises und Rhein-Sieg-Kreises an die Notfall-Informations- und Nachrichten-App „NINA“ des Bundes gesendet. Die Warn-App NINA dient dazu, die Bevölkerung über aktuelle Gefahren zu informieren und konkrete Verhaltenshinweise zu geben. Die App kann im Internet kostenfrei heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zu konkreten Warnungen erhalten Sie über die Leitstellen der öffentlichen Feuerwehren, die für die Gefahrenabwehr außerhalb der Basell Polyolefine GmbH zuständig sind (Telefonnummern siehe Rückseite der Nachbarschaftsbroschüre).