Die Anlage der Basell Polyolefine GmbH am Standort Ludwigshafen ist eingestuft als Betriebsbereich der unteren Klasse im Sinne der Störfall-Verordnung (bisher: Betriebsbereich mit Grundpflichten). Die entsprechenden Anzeigen nach § 7 Absatz 1 liegen vor. Daraus ergeben sich sicherheitstechnische Anforderungen an den Anlagenbetrieb sowie die Verpflichtung zur Durchführung systematischer Gefahrenanalysen und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. Die Umsetzung der Störfall-Verordnung wird regelmäßig durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd überprüft, die letzte Vor-Ort-Besichtigung wurde am 3. Dezember 2021 durchgeführt.
Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan können bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd eingeholt werden.
Weitere Informationen nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes sowie zum Umweltüberwachungsplan der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd können über deren Adresse angefragt werden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Zentralreferat Gewerbeaufsicht
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt – Weinstraße
Tel. 06321 99-0
Mail: Referat21@sgdsued.rlp.de
Informationen über das richtige Verhalten im Ereignisfall enthält die Broschüre
„Verhalten bei Störfällen, Informationen nach Störfallverordnung Ludwigshafen | Mannheim“,
die an die Haushalte in der Region verteilt wurde.